BrainWaveClub

Statuten

Name und Sitz

Unter dem Namen „Brainwaveclub“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

Zweck

Der Verein bezweckt gemeinsam Geschäftsideen zu entwickeln,  sowie sich gegen-seitig kreativ und innovativ zu unterstützen. Dies in gemeinsamen wie auch in eigenen Projekten der Vereinsmitglieder.

Mittel

Der Verein führt keine Kasse und hat weder Einnahmen noch Ausgaben. Sämtliche anfallende Kosten in Verbindung mit Vereinsaktivitäten werden direkt durch die Mitglieder selbst getragen.

Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am hat.
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person kann werden.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a)    die Generalversammlung
b)    der Vorstand

Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zwei Wochen zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a)    Abnahme des Jahresberichtes
b)    Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes
c)    Festsetzung und Änderung der Statuten
d)    Abnahme des Jahresprogrammes
e)    Diverses

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht. Bei gleicher Anzahl Stimmen trifft der Präsident den Stichentscheid.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern Personen, nämlich dem Präsidenten und dem Vize-Präsidenten.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn das einfache Mehr erreicht ist. Bei gleicher Anzahl Stimmen trifft der Präsident den Stichentscheid.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins benötigt die Zustimmung der beiden Gründungsmitgliedern   Gregor Widmer und Roland Anliker.

Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom Donnerstag, 5. März 2009 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

2 Antworten zu "Statuten"

[...] erarbeiteteten und verabschiedeten die Statuten und gaben uns Ziele für das Jahr 2009 bis zur nächten GV im März 2010 [...]

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